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Unternehmensanforderungen

Prinzipiell gibt es kaum Anforderung an das mit Kapital auszustattende Unternehmen. SMIP eignet sich für

•  neue Projekte jeder Art, sogar für Kultur und Gemeinde-Investitionen, Ausstellungen, Freizeitparks
•  Unternehmen jeder Größe, so ferne die Mindestkapitalinvestition benötigt wird
•  High-Tech Betriebe, neue Technologien, Umwelttechnologien. Nachrichtentechnologie, Medizin, Alternative Medizin, Wellness, Fitness, Hotel- und Fremdenverkehr.
•  Jede Branche und jede Unternehmensphase bis zur IPO (initial public offering) an der Börse.

SMIP steht nicht zur Verfügung für Waffenproduzenten, Produzenten von umweltschädigenden und gesundheitsschädigenden Stoffen und Technologien sowie für Investitionen, die Menschen schaden, unterdrücken oder nicht erneuerbare Ressourcen ausbeuten.

SMIP eignet sich auch für kulturelle, religiöse und humanistische Projekte, da die Investition (die an sich nicht gewinnorientiert getätigt wird) durch SMIP zurück -"verdient" wird.

Stiftungen können durch den Einsatz von SMIP ihren Stiftungszweck besser erfüllen und ihren Aktionsradius wesentlich ausweiten, ohne das Stiftungskapital zu schmälern.

Anforderungen an Investoren  

Investoren müssen die legale Herkunft der Mittel nachweisen können.

Darüber hinaus kann jede Einzelperson, Personengruppe, Gesellschaft, Stiftung oder öffentlich rechtliche Körperschaft als Investor auftreten oder SMIP zur Absicherung und Amortisation der eingesetzten Investitionsmittel verwenden.

Investoren haben einen Kapitalnachweis zu erbringen. Das Kapital kann in Form von Geldmitteln oder in Form von Bankgarantien eingebracht werden.